- Finanzwissenschaft
- 1. Begriff/Entwicklung: Teildisziplin der Volkswirtschaftslehre; Analyse des wirtschaftlichen Handelns des Staates.- Ursprünglich war die F. eine Lehre der ordentlichen Führung öffentlicher Haushalte. V.a. in Deutschland war diese kameralistische Ausprägung stark vertreten (⇡ Kameralistik). Obwohl Ricardo, Wicksell, Edgeworth und Pigou theoretische Arbeiten über die Besteuerung und die öffentlichen Ausgaben leisteten, beschränkte sich die F. bis ca. 1930 auf historische und institutionelle Fragen und praktische Probleme der Finanzgesetzgebung und -verwaltung. Die Rückwirkungen der Budgetpolitik (⇡ Finanzpolitik) auf die Funktionsweise der Gesamtwirtschaft blieben weitgehend unberücksichtigt. Erst die im Anschluss an ⇡ Keynes entwickelten Konzeptionen der Fiscal Policy und der makroökonomischen Theorie veranlassten Forschungen auf diesem Gebiet.- 2. Methoden: Die moderne F. bedient sich aller Methoden, über die die Wirtschaftstheorie heute verfügt, um die Wirkungen der staatlichen Einnahmen- und Ausgabenpolitik zu analysieren, v.a. der Instrumente der ⇡ Wohlfahrtsökonomik, der ⇡ Preistheorie, der ⇡ Konjunkturtheorie, der ⇡ Beschäftigungstheorie und der ⇡ Wachstumstheorie.- 3. Hauptbereiche (auch andere Einteilungen sind möglich): a) Ökonomische Theorie der öffentlichen Haushalte (positive Theorie der F.): Sie liefert systematische Aussagen über Funktionsweise des öffentlichen Sektors, Zielsetzungen der Budgetpolitik, institutionelle und funktionelle Regelungen (Finanzausgleich, Haushaltsaufstellung, Einnahmen- und Ausgabenpolitik). Der historische Untersuchungsgegenstand der F. findet hier noch am ehesten Beachtung.- b) Probleme der Budgetbestimmung (normative Theorie der F.): Die F. geht von einem durch die gesellschaftliche Struktur und die politischen Entscheidungsinstanzen gesetzten Zielsystem aus und untersucht, wie das optimale ⇡ Budget gestaltet sein soll. Das Zentralproblem ist, wie eine optimale Aufteilung der Produktivkräfte und eine gerechte ⇡ Einkommensverteilung erreicht werden kann, d.h. welche spezifischen öffentlichen Bedürfnisse befriedigt werden sollen und wer dafür zu zahlen hat. Die Theorie der öffentlichen Verschuldung (⇡ öffentliche Kreditaufnahme) ist damit ebenfalls in diesem Komplex enthalten.- c) Wirkungen der Budgetpolitik: Die ⇡ Inzidenz der budgetpolitischen Maßnahmen auf mikroökonomischer Basis (Reaktion der Unternehmer und Haushalte auf Veränderungen von Steuern und Staatsausgaben) und deren Einkommensverteilungswirkungen (mikro- und makroökonomische Steuerüberwälzung) steht hier im Mittelpunkt der Untersuchungen (⇡ Budgetinzidenz). Darunter fallen auch konjunktur- oder wachstumspolitisch motivierte Analysen der Staatstätigkeit.- Vgl. auch ⇡ Finanzpolitik, ⇡ Finanztheorie.
Lexikon der Economics. 2013.